NEU: Lansinoh® Silikonmembran f. Tragbare Milchpumpen, 1 St.
Die Silikonmembran ist speziell für die Lansinoh Tragbare Milchpumpe & Lansinoh Tragbare Doppelmilchpumpe entwickelt
- Hergestellt aus 100 % Silikon, BPA- und BPS-frei, sicher für Mutter und Baby
- Regelmäßiger Austausch der Membran sorgt für eine konstante und effiziente Saugkraft
- Zur sicheren Sterilisation empfehlen wir das Abkochen in Wasser für 5 Minuten
- Ein Must-have für stillende Mütter, die auf die Tragbaren Milchpumpen von Lansinoh vertrauen und eine optimale Leistung gewährleisten möchten
Die Lansinoh Silikonmembran ist ein essenzielles Ersatzteil für die Lansinoh Tragbare Milchpumpe & Lansinoh Tragbare Doppelmilchpumpe und trägt entscheidend zur optimalen Funktionsweise der Pumpe bei. Hergestellt aus 100 % Silikon und frei von BPA und BPS, gewährleistet sie eine sichere und hygienische Anwendung für Mutter und Baby. Um eine konstante und zuverlässige Saugleistung zu erhalten, wird der regelmäßige Austausch der Silikonmembran empfohlen.
Eine intakte Membran sorgt dafür, dass der Saugmechanismus der Milchpumpe effizient bleibt und Muttermilch zuverlässig abgepumpt werden kann. Vor jedem Gebrauch sollte die Membran auf Abnutzungserscheinungen oder Beschädigungen überprüft werden, um eine einwandfreie Funktion sicherzustellen. Die Reinigung und Sterilisation der Lansinoh Silikonmembran gestaltet sich besonders einfach. Die sicherste Methode zur Sterilisation ist das Abkochen in Wasser für 5 Minuten.
Dazu wird die Membran zusammen mit den anderen Pumpenteilen in einen Topf mit kochendem Wasser gelegt und anschließend auf einem sauberen Handtuch getrocknet. Dies gewährleistet maximale Hygiene und Sicherheit für Mutter und Baby. Mit der Lansinoh Silikonmembran erhalten stillende Mütter ein hochwertiges und zuverlässiges Ersatzteil, das den Komfort und die Effizienz der Lansinoh Milchpumpe bewahrt. Ein unverzichtbares Zubehör für Mütter, die regelmäßig Muttermilch abpumpen und auf eine gleichbleibend hohe Qualität und Funktionalität ihrer Pumpe angewiesen sind.
Dekorationsartikel gehören nicht zum Leistungsumfang