Viele Schwangere stellen sich einige Wochen vor Beginn des Mutterschutzes dieselbe Frage: Wie wird mein Einkommen während dieser Zeit ersetzt? Genau dafür gibt es das Mutterschaftsgeld. Es soll dafür sorgen, dass dir durch die gesetzliche Auszeit rund um die Geburt kein finanzieller Nachteil entsteht.
Wenn du gesetzlich krankenversichert und angestellt bist, erhältst du während der Mutterschutzfrist in den meisten Fällen nahezu dein gewohntes Nettoeinkommen. Wie hoch dein Mutterschaftsgeld genau ausfällt, hängt unter anderem von deiner Beschäftigung und deiner Krankenversicherung ab.
Dieser Beitrag enthält folgende Abschnitte:
- Was ist Mutterschaftsgeld?
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Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
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Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
- Wann und wo beantragst du Mutterschaftsgeld?
- Besondere Situationen – was gilt für dich?
- Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
- Wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?
- Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld
Was ist Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung, die dein Einkommen während der Mutterschutzfrist ersetzt. Anders als auf unserer Seite zum Mutterschutz geht es hier nicht um Schutzfristen oder deine Rechte am Arbeitsplatz, sondern ausschließlich um die finanzielle Absicherung in dieser Zeit.
Je nach deiner persönlichen Situation wird das Mutterschaftsgeld von deiner gesetzlichen Krankenkasse, deinem Arbeitgeber oder dem Bundesamt für Soziale Sicherung gezahlt.
Wichtig: Damit du die Leistung erhältst, musst du sie rechtzeitig beantragen.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Wenn du gesetzlich krankenversichert und in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt bist, hast du in der Regel Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Daneben gibt es weitere Personengruppen, für die teilweise andere Regelungen gelten:
- Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten das Mutterschaftsgeld in der Regel nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann stattdessen das Bundesamt für Soziale Sicherung eine einmalige Leistung zahlen.
- Frauen mit einem Minijob, die familienversichert sind, können ebenfalls Anspruch auf diese einmalige Zahlung haben.
- Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und einen Anspruch auf Krankengeld vereinbart haben, können ebenfalls Mutterschaftsgeld erhalten.
- Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I können ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
In den meisten Fällen musst du dir um dein Einkommen keine großen Sorgen machen. Bist du gesetzlich versichert und angestellt, erhältst du während der Mutterschutzfrist meist nahezu dein gewohntes Nettoentgelt.
Die Zahlung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
- Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse von bis zu 13 Euro pro Kalendertag.
- Arbeitgeberzuschuss, der die Differenz zu deinem durchschnittlichen Nettolohn ausgleicht.
Anders sieht es bei privat versicherten oder familienversicherten Frauen ohne Anspruch gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse aus. Sie können eine einmalige Zahlung von bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten.
Mutterschaftsgeld berechnen
Wie hoch dein Mutterschaftsgeld tatsächlich ausfällt, lässt sich also nicht pauschal beant-worten.
Mit unserem Mutterschaftsgeld-Rechner kannst du dir ganz einfach ausrechnen, mit wel-cher Zahlung du während des Mutterschutzes ungefähr rechnen kannst. So erhältst du schnell eine erste Orientierung und kannst deine finanzielle Planung rund um die Geburt besser vorbereiten.
Mutterschaftsgeld-Rechner
Ermitteln Sie mit wenigen Angaben eine Orientierung zur Höhe und Dauer Ihres Mutterschaftsgeldes. Die Berechnung erfolgt nach vereinfachten Formeln und ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse oder Ihres Arbeitgebers.
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Ihr Ergebnis
Diese Berechnung basiert auf vereinfachten Annahmen (u. a. kalendertägliches Nettoentgelt = Monatsnetto ÷ 30, Schutzfrist 6 Wochen vor dem voraussichtlichen und grundsätzlich 8 Wochen – bei Mehrlings- bzw. Frühgeburt 12 Wochen – nach dem tatsächlichen Entbindungstermin, Mutterschaftsgeld der Krankenkasse max. 13 €/Tag, einmaliges Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung max. 210 €). Für die exakte Höhe wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber.
Dieser Rechner wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.
Wann und wo beantragst du Mutterschaftsgeld?
Damit das Mutterschaftsgeld pünktlich ausgezahlt werden kann, solltest du den Antrag rechtzeitig stellen:
1. Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin erhalten
Etwa sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellt dir deine Frauenärztin, dein Frauenarzt oder deine Hebamme eine Bescheinigung für den Antrag auf Mutterschaftsgeld aus.
2. Antrag einreichen
Bist du gesetzlich krankenversichert, sendest du die Bescheinigung an deine Krankenkasse. Bist du privat oder familienversichert und erfüllst die entsprechenden Voraussetzungen, stellst du den Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
3. Geburtsurkunde nachreichen
Nach der Geburt benötigt die zuständige Stelle die Geburtsurkunde beziehungsweise die dafür vorgesehene Ausfertigung. Erst danach kann die Zahlung für die Zeit nach der Geburt abgeschlossen werden.
4. Auszahlung erhalten
Das Mutterschaftsgeld wird nicht komplett auf einmal ausgezahlt. Ein Teil erfolgt vor der Geburt, der restliche nach Vorlage der Geburtsurkunde für die Zeit nach der Entbindung.
Am besten kümmerst du dich einige Wochen vor Beginn der Mutterschutzfrist um den Antrag. So bleibt genügend Zeit, falls noch Unterlagen fehlen.
Besondere Situationen – was gilt für dich?
Je nach Lebenssituation können beim Mutterschaftsgeld andere Regelungen gelten. Die wichtigsten Fälle im Überblick:
Mutterschaftsgeld bei einem Minijob
Ob du Mutterschaftsgeld erhältst, hängt unter anderem davon ab, wie du krankenversichert bist. Bist du ausschließlich geringfügig beschäftigt und familienversichert, kann das Bundesamt für Soziale Sicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Zahlung leisten.
Teilzeitbeschäftigung
Arbeitest du in Teilzeit und bist gesetzlich krankenversichert, hast du grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Höhe richtet sich nach deinem durchschnittlichen Einkommen.
Privat krankenversichert
Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten das Mutterschaftsgeld in der Regel nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse. Stattdessen kommt eine einmalige Zahlung des Bundesamts für Soziale Sicherung infrage. Zusätzlich kann es einen Arbeitgeberzuschuss geben.
Selbstständigkeit
Bist du selbstständig, kommt es darauf an, wie du versichert bist. Freiwillig gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch können Mutterschaftsgeld erhalten. Besteht kein entsprechender Anspruch, gelten andere Regelungen. Informiere dich deshalb frühzeitig bei deiner Krankenversicherung.
Erneute Schwangerschaft während der Elternzeit
Wirst du während einer laufenden Elternzeit erneut schwanger, kann auch dann ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld bestehen. Welche Leistungen dir zustehen, hängt unter anderem davon ab, ob und in welchem Umfang du während der Elternzeit gearbeitet hast.
Neue Regelung bei Fehlgeburten
Seit dem 1. Juni 2025 gelten für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche neue gesetzliche Regelungen. Betroffene Frauen haben, abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt, Anspruch auf gestaffelte Mutterschutzfristen. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld bestehen.
Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
Mutterschaftsgeld wird grundsätzlich für die Dauer der Mutterschutzfristen gezahlt. In der Regel beginnt die Zahlung sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie in einigen weiteren besonderen Situationen verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt.
Wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?
Ja. Für die Zeit, in der du Mutterschaftsgeld erhältst, wird diese Leistung grundsätzlich auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet jedoch nicht, dass du insgesamt weniger Unterstützung erhältst. Vielmehr überschneiden sich beide Leistungen zeitlich. Das Elterngeld beginnt zwar mit der Geburt deines Kindes, ausgezahlt wird es für die ersten Wochen jedoch in der Regel nicht zusätzlich zum Mutterschaftsgeld.
Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld
Wer zahlt Mutterschaftsgeld?
Je nach persönlicher Situation zahlen die gesetzliche Krankenkasse, der Arbeitgeber oder das Bundesamt für Soziale Sicherung das Mutterschaftsgeld beziehungsweise den Arbeitgeberzuschuss.
Wann sollte ich Mutterschaftsgeld beantragen?
Am besten stellst du den Antrag etwa sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, sobald du die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin erhalten hast.
Bekomme ich Mutterschaftsgeld bei einem Minijob?
Das hängt unter anderem von deiner Krankenversicherung ab. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch bei einem Minijob ein Anspruch.
Bekomme ich Mutterschaftsgeld als Privatversicherte?
Ja, allerdings gelten andere Regelungen als für gesetzlich Versicherte. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine einmalige Zahlung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung möglich.
Bekomme ich Mutterschaftsgeld als Selbstständige?
Das ist möglich, wenn du freiwillig gesetzlich krankenversichert bist und einen Anspruch auf Krankengeld vereinbart hast.
Muss ich Mutterschaftsgeld versteuern?
Mutterschaftsgeld selbst ist steuerfrei. Es kann jedoch, wie andere Lohnersatzleistungen, Einfluss auf den persönlichen Steuersatz haben.
Du hast Fragen zu deinem persönlichen Anspruch?
Welche Leistungen dir zustehen, hängt unter anderem von deiner Krankenversicherung und deinem Beschäftigungsverhältnis ab. Weitere Informationen findest du hier:
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Dieser Beitrag entstand mit der
fachlichen Beratung von Swantje Outzen.
zusätzlich ausgebildete Still- und Laktationsberaterin
und ausgebildete Trageberaterin. Sie wohnt mit ihrer
Familie in Hamburg und arbeitet aktuell
als freiberufliche Hebamme.
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Immer an eurer Seite, Mamas!
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